25. Oktober 2019 | Gemäss Denkmalschutzgesetz § 21 des Kantons Zug sind Objekte, deren Schutz erwogen wird, im kantonalen Inventar der schützenswerten Denkmäler zu verzeichnen. Diese Bestandsaufnahme dient als Grundlage für die Revision des Inventars schützenswerter Denkmäler und wurde bis 2019 in allen Gemeinden des Kantons durchgeführt. Die Aufnahme erfolgte flächendeckend für das gesamte Kantonsgebiet nach einheitlichen Grundsätzen auf systematische Weise.

Im nächsten Schritt werden die noch ausstehenden Inventarblätter der bereits geschützten Objekte nach denselben Standards verfasst. ARCHEOS bearbeitet zurzeit im Auftrag des Amtes für Denkmalpflege und Archäologie die Schutzobjekte der Gemeinde Baar. Dabei werden die bestehenden Grundlagen und Informationen zusammengetragen und qualitativ ausgewertet. Am Ende sind alle Schutzobjekte in einem Übersichtsblatt dargestellt, verortet, beschrieben und gewürdigt.