12. September 2017 | Selten können die Verhältnisse aus früherer Zeit so eindrücklich nachempfunden werden, wie in einem (noch nicht) modernisierten alten Ortskern. Ob von der Landwirtschaft geprägte Zweckbauten wie Speicher oder Ställe, soziokulturelle Funktionsbauten wie Schulhäuser, Kapellen und Kirchen oder verschiedenartige Wohnhäuser: In vielen Schweizer Bergdörfern fühlen sich Besuchende in der Zeit zurückversetzt. Diese baulichen Kulturschätze müssen gehegt und gepflegt und besonders vor dem Verfall geschützt werden. Dies stellt keine leichte Aufgabe dar, denn der Mangel an Arbeitsplätzen, eine dezentrale Lage und eine wenig attraktive Infrastruktur bewirken, dass viele Bauten in den Dörfern leer bleiben und kaum mehr genutzt werden. Dass das Zweitwohnungsrecht diese Situation noch komplexer gestalten kann, ist selbstredend.

Seit am 1. Januar 2016 das Zweitwohnungsgesetz und die Zweitwohnungsverordnung in Kraft getreten sind, ist daher eine möglichst gute Kenntnis der gesetzlichen Rahmenbedingungen immens wichtig, damit nicht mangelndes Wissen oder Fehleinschätzungen die (Um-)Nutzung leerstehender Gebäude zusätzlich verhindern. Auch aus diesem Grund haben sich Dr.  iur. Aron Pfammatter und Prof. Dr. Stephan Wolf dazu entschieden, einen Kommentar zu den neuen rechtlichen Bestimmungen herauszugeben. Mit ihrem Buch Zweitwohnungsgesetz – unter Einbezug der Zweitwohnungsverordnung haben die Herausgeber einen wesentlichen Beitrag zur möglichst sinnvollen und praxisorientierten Umsetzung der rechtlichen Vorgaben geleistet, wovon besonders auch das bauliche Kulturerbe in den Berggebieten profitieren dürfte.